Rechtssatz RS0087225
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0087225
Geschäftszahl
8Ob267/75; 3Ob671/78; 4Ob544/80; 6Ob729/81; 5Ob10/84; 4Ob594/87; 2Ob502/89
Entscheidungsdatum
24.01.1989
Rechtssatz
Die aus den §§ 833 bis 835 ABGB abzuleitende Mitwirkung des Gerichtes an der Willensbildung von Hälfteeigentümern in der Weise, daß der einen Hälfte der Stimmen das Übergewicht über die andere gegeben wird, stellt mangels im Gesetz enthaltener Richtlinien eine Ermessensentscheidung dar; pflichtgemäße Ermessensausübung vorausgesetzt kann eine offenbare Gesetzwidrigkeit schon begrifflich nicht vorliegen.Die aus den Paragraphen 833 bis 835 ABGB abzuleitende Mitwirkung des Gerichtes an der Willensbildung von Hälfteeigentümern in der Weise, daß der einen Hälfte der Stimmen das Übergewicht über die andere gegeben wird, stellt mangels im Gesetz enthaltener Richtlinien eine Ermessensentscheidung dar; pflichtgemäße Ermessensausübung vorausgesetzt kann eine offenbare Gesetzwidrigkeit schon begrifflich nicht vorliegen.
Entscheidungstexte
- 8 Ob 267/75
Entscheidungstext OGH 14.01.1976 8 Ob 267/75
- 3 Ob 671/78
Entscheidungstext OGH 31.10.1978 3 Ob 671/78
Vgl
- 4 Ob 544/80
Entscheidungstext OGH 23.09.1980 4 Ob 544/80
Beisatz: Das gleiche gilt auch bei Mitwirkung des Gerichts an der Willensbildung, wenn bei wichtigen Veränderungen Stimmeinheit nicht zu erzielen ist. (T1) Veröff: MietSlg 33750
- 6 Ob 729/81
Entscheidungstext OGH 30.09.1981 6 Ob 729/81
Vgl auch; In der Bindung der Antragsgegnerin an den übereinstimmenden Willen der Antragstellerin und der dritten Miteigentümerin ohne Auferlegung einer Sicherheitsleistung kann keinesfalls eine offenbare Gesetzwidrigkeit gelegen sein. (Ausführliche Stellungnahme zur Stimmenzählung). (T2)
- 5 Ob 10/84
Entscheidungstext OGH 13.03.1984 5 Ob 10/84
- 4 Ob 594/87
Entscheidungstext OGH 03.11.1987 4 Ob 594/87
- 2 Ob 502/89
Entscheidungstext OGH 24.01.1989 2 Ob 502/89
Beis wie T1
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0087225
Dokumentnummer
JJR_19760114_OGH0002_0080OB00267_7500000_001