Rechtssatz RS0087488
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0087488
Entscheidungsdatum
06.04.1988
Rechtssatz
Wegfall des Beschwerdeinteresses der Staatsanwaltschaft, wenn der geltend gemachte Begründungsmangel zwar nach alter, nicht mehr aber nach neuer Rechtslage, die im erneuerten Verfahren gemäß Art XX Abs 1, letzter Satz in Verbindung mit §§ 1, 61 StGB anzuwenden wäre, eine maßgebende Wertgrenze tangiert.Wegfall des Beschwerdeinteresses der Staatsanwaltschaft, wenn der geltend gemachte Begründungsmangel zwar nach alter, nicht mehr aber nach neuer Rechtslage, die im erneuerten Verfahren gemäß Artikel römisch zwanzig, Absatz eins,, letzter Satz in Verbindung mit Paragraphen eins, 61, StGB anzuwenden wäre, eine maßgebende Wertgrenze tangiert.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0087488
Dokumentnummer
JJR_19880406_OGH0002_0140OS00184_8700000_001