Rechtssatz RS0087575
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0087575
Geschäftszahl
3Ob520/94 (3Ob559/95)
Entscheidungsdatum
30.08.1995
Rechtssatz
An Gewährleistungsbehelfen kommen im Fall der entgeltlichen Abtretung von Anteilsrechten an einer GmbH nach § 932 f ABGB grundsätzlich neben Wandlung und Preisminderung auch Verbesserungsansprüche und Nachtragsansprüche in Betracht (so schon ecolex 1991, 24). Die Gewährleistungsfrist beim Kauf von Unternehmensanteilen beträgt drei Jahre; für Sachmängel beginnt sie jedenfalls mit der Übertragung der Gesellschafterstellung bzw erwarben mehrere Personen sämtliche Anteile, mit der Übergabe des Unternehmens.An Gewährleistungsbehelfen kommen im Fall der entgeltlichen Abtretung von Anteilsrechten an einer GmbH nach Paragraph 932, f ABGB grundsätzlich neben Wandlung und Preisminderung auch Verbesserungsansprüche und Nachtragsansprüche in Betracht (so schon ecolex 1991, 24). Die Gewährleistungsfrist beim Kauf von Unternehmensanteilen beträgt drei Jahre; für Sachmängel beginnt sie jedenfalls mit der Übertragung der Gesellschafterstellung bzw erwarben mehrere Personen sämtliche Anteile, mit der Übergabe des Unternehmens.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0087575
Dokumentnummer
JJR_19950830_OGH0002_0030OB00520_9400000_005