Rechtssatz RS0087596
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0087596
Entscheidungsdatum
17.06.2010
Rechtssatz
Bei der Beurteilung der unabweislichen Notwendigkeit eines Wohnsitzwechsels muss jede Art der Benötigung des Bestandgegenstandes berücksichtigt werden, die sich für den Vermieter aus einem wichtigen persönlichen oder wirtschaftlichen Bedürfnis ergibt, das nur durch Benützung der gekündigten Wohnung befriedigt werden kann.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0087596
Zuletzt aktualisiert am
27.08.2010
Dokumentnummer
JJR_19951122_OGH0002_0010OB00619_9500000_001