Rechtssatz RS0087600
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0087600
Entscheidungsdatum
25.11.2008
Rechtssatz
Die teilweise Durchführung eines Teilungsplans im Grundbuch wird durch das Gesetz nicht ausgeschlossen, es sei denn die Bescheinigung gemäß § 39 Abs 1 VermG wäre nur unter der Bedingung der gänzlichen Durchführung eines Teilungsplans erteilt worden.Die teilweise Durchführung eines Teilungsplans im Grundbuch wird durch das Gesetz nicht ausgeschlossen, es sei denn die Bescheinigung gemäß Paragraph 39, Absatz eins, VermG wäre nur unter der Bedingung der gänzlichen Durchführung eines Teilungsplans erteilt worden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0087600
Zuletzt aktualisiert am
16.02.2009
Dokumentnummer
JJR_19951122_OGH0002_0010OB00040_9500000_001