Rechtssatz RS0088125
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0088125
Geschäftszahl
13Os68/74; 10Os70/75; 11Os108/77; 13Os62/86; 13Os151/86; 12Os69/88; 13Os87/90
Entscheidungsdatum
25.10.1990
Norm
PornG §1 Abs1 C
PornG §2
Rechtssatz
Die Bestellung einer geeigneten Person mit der Aufgabe, die Einhaltung der Bestimmungen des PornG zu überwachen, kann den Betriebsleiter nur dann exculpieren, wenn dieser auf die Wirksamkeit dieser Kontrolle vertraut, somit damit rechnet, daß diese Person ihrer Aufgabe gewachsen sei, ihr (zeitlich gesehen) überhaupt nachkommen könne und auch tatsächlich nachkommen werde.
Entscheidungstexte
- 13 Os 68/74
Entscheidungstext OGH 25.10.1974 13 Os 68/74
Veröff: EvBl 1975/130 S 250 = JBl 1976,105
- 10 Os 70/75
Entscheidungstext OGH 04.11.1975 10 Os 70/75
Beisatz: Stichproben können einen Betriebsinhaber nur dann absichern, wenn sie dazu eignen, das Durchsickern tatbildlicher Literatur zu verhindern. (T1)
- 11 Os 108/77
Entscheidungstext OGH 27.09.1977 11 Os 108/77
Vgl
- 13 Os 62/86
Entscheidungstext OGH 17.07.1986 13 Os 62/86
- 13 Os 151/86
Entscheidungstext OGH 13.11.1986 13 Os 151/86
nur: Die Bestellung einer geeigneten Person mit der Aufgabe, die Einhaltung der Bestimmungen des PornG zu überwachen, kann den Betriebsleiter nur dann exculpieren, wenn dieser auf die Wirksamkeit dieser Kontrolle vertraut. (T2)
- 12 Os 69/88
Entscheidungstext OGH 06.10.1988 12 Os 69/88
Vgl auch; Beisatz: Die Bestellung eines Beauftragten zwecks Einhaltung der Bestimmungen des PornG kann bei jenen Fallgestaltungen, in welchen es danach dennoch zu derartigen Verstößen gegen Strafbestimmungen kommt, niemals einen Mangel am äußeren Tatbestand oder einen Rechtfertigungsgrund bilden, sondern vielmehr bei Hinzutreten weiterer Umstände eventuell die Vorsatzbildung beim Auftraggeber ausschließen. (T3) Veröff: SSt 59/62
- 13 Os 87/90
Entscheidungstext OGH 25.10.1990 13 Os 87/90
Vgl auch
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0088125
Dokumentnummer
JJR_19741025_OGH0002_0130OS00068_7400000_003