Rechtssatz RS0088163
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0088163
Entscheidungsdatum
07.05.1992
Rechtssatz
Unter Inverkehrsetzen ist die Weitergabe von Suchtgift zu verstehen, wobei diese Tätigkeit mit der Übertragung der Verfügungsgewalt abgeschlossen ist. Nur bei Weiterbestehen zumindest eines Mitgewahrsams des Weitergebenden läge bloß Versuch vor.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0088163
Dokumentnummer
JJR_19920507_OGH0002_0120OS00033_9200000_001