Rechtssatz RS0088198
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0088198
Entscheidungsdatum
17.12.1974
Rechtssatz
Prüfung nach dem Gleichwertigkeitsprinzip, ob eine (selbst vorsätzliche) Veranlassung des Beförderns, des Vorrätighaltens zum Zwecke der Verbreitung, des öffentlichen Ausstellens, Anbietens oder Überlassens unzüchtiger Druckwerke durch einen Buchhändler durch die bloße Unterlassung jeglicher Anordnung, was mit den einlangenden Druckwerken zu geschehen habe, sodaß sie unbeschaut zum Verkauf gestellt werden konnten, begangen werden kann.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0088198
Dokumentnummer
JJR_19741217_OGH0002_0130OS00026_7400000_001