Rechtssatz RS0088847
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0088847
Entscheidungsdatum
08.08.1989
Rechtssatz
Die Lenkerin des Zugfahrzeugs bei einem Skijöring-Rennen, die durch eine (noch als wettkampftypisch zu tolerierende) Fehleinschätzung der Bahnbedingungen die Herrschaft über das Rennfahrzeug verloren und es (durch einen ungewollten Schleudervorgang) in eine Querstellung außerhalb des Bahnverlaufs gebracht hat, befindet sich beim Wiederanfahren in einer gegenüber dem normalen Rennverlauf gesteigerten Risikolage, die sie zu besonderer, nicht ausschließlich an sportlichen Zielsetzungen orientierter Aufmerksamkeit verpflichtet.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0088847
Dokumentnummer
JJR_19890808_OGH0002_0110OS00034_8900000_001