Rechtssatz RS0088979
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0088979
Entscheidungsdatum
28.05.1991
Rechtssatz
Das gelegentliche kurzfristige Aufbewahren von Taschen oder anderen Behältnisses mit einem Inhalt von mehr als fünfundzwanzigtausend Schilling in versperrten Personenkraftwagens ist durchaus nicht so ungewöhnlich, daß eine darauf gerichtete und mit dem Vorsatz, eine solche Konstellation auszunützen, verbundene Hoffnung gewerbsmäßiger Autoeinbrecher auch nur als unrealistisch, geschweige denn als geradezu lebensfremd auszusehen wäre; daß es sich dabei um eher seltene Fälle nach Art eines "Glücksgriffs" handelt, verschlägt daran nichts.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0088979
Dokumentnummer
JJR_19910528_OGH0002_0160OS00027_9100000_001