Rechtstracker.at
Rechtssatz RS0089689×

Rechtssatz RS0089689

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Strafrecht

Rechtssatznummer

RS0089689

Geschäftszahl

15Os41/89

Entscheidungsdatum

20.03.1990

Rechtssatz

Zum übergesetzlichen (Putativnotstand) Notstand: Bei der Prüfung von einander widerstreitenden Interessen eines Tatopfers sind zur Beurteilung des Ausmaßes der Schutzbedürftigkeit des bedrohten Rechtsgutes einerseits im Vergleich zu der des aufzuopfernden anderseits in der konkreten Lebenssituation im Weg einer jeweils fallbezogen vorzunehmenden Rechtsgüterabwägung und Interessenabwägung insbesondere die Art, die Nähe und die Intensität der drohenden Gefahr, die Dauerhaftigkeit und Bedeutung der zu vergleichenden Nachteile sowie die Größe der Rettungschancen miteinzubeziehen.

Entscheidungstexte

  • 15 Os 41/89
    Entscheidungstext OGH 20.03.1990 15 Os 41/89

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0089689

Dokumentnummer

JJR_19900320_OGH0002_0150OS00041_8900000_003