Rechtssatz RS0090453
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0090453
Geschäftszahl
13Os137/74; 13Os202/84; 12Os156/83
Entscheidungsdatum
31.01.1985
Rechtssatz
Das Anfertigen und Verstecken eines sodann 12 Tage in der Zelle verwahrten (und dort sichergestellten) Kassibers, mit dem ein Zeuge zu einer vor Gericht abzulegenden falschen Zeugenaussage bestimmt werden sollte, ist straflose Vorbereitung und nicht Versuch mangelnde Ausführungsnähe; das bloße Anfertigen und vorläufige Verwahren des Kassibers ist von der Tatbestandsverwirklichung noch durch mehrere zeitliche, örtliche und manipulative Etappen getrennt.
Entscheidungstexte
- 13 Os 137/74
Entscheidungstext OGH 20.03.1975 13 Os 137/74
- 12 Os 156/83
Entscheidungstext OGH 06.12.1984 12 Os 156/83
Vgl auch
- 13 Os 202/84
Entscheidungstext OGH 31.01.1985 13 Os 202/84
Vgl; Beisatz: Mitnahme des Kassibers anläßlich einer Ausführung zum Ort der geplanten Abgabe: Versuch. (T1) Veröff: SSt 56/10
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0090453
Dokumentnummer
JJR_19750320_OGH0002_0130OS00137_7400000_002