Rechtssatz RS0090656
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0090656
Entscheidungsdatum
21.11.1995
Rechtssatz
Gehören einem klagenden Schutzverband nur Unternehmer einer bestimmten Branche als Mitglieder an, so ist er schon nach der Zusammensetzung seiner Mitglieder dazu bestimmt und geeignet, die wirtschaftlichen Interessen der von ihm vertretenen Unternehmer zu fördern.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0090656
Dokumentnummer
JJR_19951121_OGH0002_0040OB00083_9500000_001