Rechtssatz RS0090672
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0090672
Entscheidungsdatum
19.10.1978
Rechtssatz
Sind örtlich und zeitlich zusammenfallende diebische Zugriffe als ein auf einen einzigen Entschluß zurückzuführendes Tatgeschehen zu beurteilen, so ist diese einheitliche Tat auch einer einheitlichen rechtlichen Wertung (hier: Wertgrenze) zu unterziehen, sodaß für die Frage der Geringwertigkeit der gesamte Wert maßgebend ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0090672
Dokumentnummer
JJR_19781019_OGH0002_0130OS00112_7800000_001