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Rechtssatz RS0091059

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Strafrecht

Rechtssatznummer

RS0091059

Geschäftszahl

13Os21/89

Entscheidungsdatum

30.03.1989

Rechtssatz

Mildernd ist eine durch Berauschung bewirkte Herabsetzung der Zurechnungsfähigkeit nur dann, wenn etwa der Täter nicht wußte, daß er ein berauschendes Mittel zu sich nimmt, wenn er die Folgen des Konsums solcher Mittel noch nicht kannte oder wenn er das berauschende Mittel aus allgemein begreiflichen Gründen, wie etwa wegen des Todes eines Angehörigen, zu sich nahm.

Entscheidungstexte

  • 13 Os 21/89
    Entscheidungstext OGH 30.03.1989 13 Os 21/89

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0091059

Dokumentnummer

JJR_19890330_OGH0002_0130OS00021_8900000_001