Rechtssatz RS0091059
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0091059
Entscheidungsdatum
30.03.1989
Rechtssatz
Mildernd ist eine durch Berauschung bewirkte Herabsetzung der Zurechnungsfähigkeit nur dann, wenn etwa der Täter nicht wußte, daß er ein berauschendes Mittel zu sich nimmt, wenn er die Folgen des Konsums solcher Mittel noch nicht kannte oder wenn er das berauschende Mittel aus allgemein begreiflichen Gründen, wie etwa wegen des Todes eines Angehörigen, zu sich nahm.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0091059
Dokumentnummer
JJR_19890330_OGH0002_0130OS00021_8900000_001