Rechtssatz RS0092226
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0092226
Entscheidungsdatum
25.09.1984
Rechtssatz
Die Erteilung einer Weisung ist notwendig, wenn ohne sie ein neuerliches Straffälligwerden wahrscheinlich wäre; sie ist zweckmäßig, wenn durch sie die Wahrscheinlichkeit eines neuerlichen Straffälligwerdens verringert wird, das heißt, wenn sie die Resozialisierung des Rechtsbrechers unterstützt, erleichtert oder fördert.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0092226
Dokumentnummer
JJR_19840925_OGH0002_0090OS00114_8400000_002