Rechtssatz RS0092651
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0092651
Entscheidungsdatum
25.10.1983
Rechtssatz
Bisse eines zur Nachtzeit in einer Wohnung frei umherlaufenden Frettchens (Wiesels) gegen ein Säugling liegen ohne Rücksicht darauf, ob in concreto mit ihnen zu rechnen war, im Rahmen jenes Risikos, welches durch eine gehörige Verwahrung des Tieres zur Vermeidung eines Kontaktes mit dem Kind ausgeschaltet worden wäre.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0092651
Dokumentnummer
JJR_19831025_OGH0002_0100OS00159_8300000_001