Rechtssatz RS0093177
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0093177
Entscheidungsdatum
28.11.1995
Rechtssatz
Das angstauslösende Alleinlassen in einer Wohnung in gefesseltem und infolge der Verletzungen schmerzvollen Zustand über einen längeren Zeitraum stellt eine Freiheitsentziehung auf solche Weise dar, die einem dreizehnjährigen Kind besondere Qualen bereitet.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0093177
Dokumentnummer
JJR_19951128_OGH0002_0110OS00161_9500000_004