Rechtssatz RS0093196
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0093196
Geschäftszahl
13Os24/89 (13Os25/89)
Entscheidungsdatum
30.03.1989
Rechtssatz
Die dritte Qualifikationsnorm ist als eine Generalklausel anzusehen und erfaßt alle jene Fälle, in welchen die üble Nachrede, etwa durch Plakatierung an belebten Orten oder in einer großen Stückzahl, in Massenversammlungen und Theateraufführungen, jedenfalls mit großer Streuung verbreitet wird.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0093196
Dokumentnummer
JJR_19890330_OGH0002_0130OS00024_8900000_002