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Rechtssatz RS0093293×

Rechtssatz RS0093293

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Strafrecht

Rechtssatznummer

RS0093293

Geschäftszahl

9Os162/79 (9Os163/79); 11Os29/83; 15Os145/07y (15Os146/07w; 15Os147/07t); 11Os51/23v

Entscheidungsdatum

29.08.2023

Rechtssatz

Hat der Täter die Zulassung eines Kraftfahrzeugs (durch Vorlage gefälschter Urkunden) erschlichen, so ist ihm die bewirkte Ausstellung des Zulassungsscheins und der Eintragung im Typenschein nicht zusätzlich auch als Vergehen nach Paragraph 228, Absatz eins, StGB anzulasten, weil im Zulassungsschein (und im Typenschein) nur die Tatsache der (vorangegangenen) Erlassung des Zulassungsbescheides bestätigt wird und diese Tatsache richtig beurkundet wurde. Es besteht daher nur Haftung wegen Paragraph 108, StGB (gegebenenfalls auch nach Paragraph 223, Absatz 2, StGB).

Entscheidungstexte

  • 9 Os 162/79
    Entscheidungstext OGH 29.01.1980 9 Os 162/79
    Veröff: SSt 51/3 = ZVR 1981/57 S 78
  • 11 Os 29/83
    Entscheidungstext OGH 13.04.1983 11 Os 29/83
    nur: Hat der Täter die Zulassung eines Kraftfahrzeugs (durch Vorlage gefälschter Urkunden) erschlichen, so ist ihm die bewirkte Ausstellung des Zulassungsscheins und der Eintragung im Typenschein nicht zusätzlich auch als Vergehen nach § 228 Abs 1 StGB anzulasten, weil im Zulassungsschein (und im Typenschein) nur die Tatsache der (vorangegangenen) Erlassung des Zulassungsbescheides bestätigt wird und diese Tatsache richtig beurkundet wurde. (T1); Beisatz: Jedoch gegen letzten Satz: Haftung nur wegen § 223 Abs 2 StGB (SSt 51/33). (T2)
  • 15 Os 145/07y
    Entscheidungstext OGH 18.02.2008 15 Os 145/07y
    Vgl; nur T1
  • 11 Os 51/23v
    Entscheidungstext OGH 29.08.2023 11 Os 51/23v
    vgl; Beisatz: Hier: Erlangung einer Lenkberechtigung unter Umgehung der Bestimmungen für die Ablegung der theoretischen Fahrprüfung durch Verwendung unerlaubter technischer Hilfsmittel. (T3)

Schlagworte

Auto

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0093293

Im RIS seit

29.01.1980

Zuletzt aktualisiert am

30.10.2023

Dokumentnummer

JJR_19800129_OGH0002_0090OS00162_7900000_001