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Rechtssatz RS0093783

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Strafrecht

Rechtssatznummer

RS0093783

Geschäftszahl

12Os67/90

Entscheidungsdatum

30.08.1990

Rechtssatz

Fehlgeschlagener Versuch eines Darlehensbetruges - Anschlußraub: Hat das Opfer das Betrugsvorhaben durchschaut, indes die "Darlehens"-Valuta dem Täter zum Schein übergeben, um ihn (mit Hilfe herbeigeholter Kriminalbeamter) zu entlarven, so hat der Täter mangels mit Traditionswillen erfolgter Übergabe kein Eigentum am zugezählten Geldbetrag erworben; dieser kann demnach - als für den Täter weiterhin fremde Sache - durchaus Gegenstand eines nach erkanntem Scheitern des Betrugsversuchs verübten Raubes sein.

Entscheidungstexte

  • 12 Os 67/90
    Entscheidungstext OGH 30.08.1990 12 Os 67/90

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0093783

Dokumentnummer

JJR_19900830_OGH0002_0120OS00067_9000000_001