Rechtssatz RS0093963
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0093963
Entscheidungsdatum
28.06.1990
Rechtssatz
In einem im - wenn auch noch nicht verbücherten (SSt 55/71) - Eigentum (Miteigentum) fundierten Nutzungsanspruch ist ein realer Vermögensbestandteil zu erblicken, auf den (formfrei - MietSlg 7037) verzichtet werden kann. Die Abnötigung eines derartigen Verzichtes mit Gewalt oder gefährlicher Drohung stellt demnach das (vollendete) Verbrechen der Erpressung dar.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0093963
Dokumentnummer
JJR_19900628_OGH0002_0120OS00061_9000000_001