Rechtssatz RS0094041
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0094041
Geschäftszahl
12Os68/91 (12Os69/91)
Entscheidungsdatum
27.06.1991
Rechtssatz
Welche Möglichkeiten der Erpreßte nach der Vernichtung seiner wirtschaftlichen Existenz (insbesondere einen wirtschaftlichen Neuaufbau) hat, ist für die Qualifikation nach Z 1 letzter Fall unbeachtlich.Welche Möglichkeiten der Erpreßte nach der Vernichtung seiner wirtschaftlichen Existenz (insbesondere einen wirtschaftlichen Neuaufbau) hat, ist für die Qualifikation nach Ziffer eins, letzter Fall unbeachtlich.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0094041
Dokumentnummer
JJR_19910627_OGH0002_0120OS00068_9100000_001