Rechtssatz RS0094348
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtsgebiet
Zivilrecht, Strafrecht
Rechtssatznummer
RS0094348
Entscheidungsdatum
23.04.1986
Rechtssatz
Unter "Vermögen" ist die Gesamtheit der wirtschaftlichen Güter einer Person zu verstehen; darunter fallen auch Ansprüche aus nichtigen und anfechtbaren Geschäften sowie Leistungen, die jemand für einen unerlaubten Zweck erbringt oder erbringen soll (hier: Erlös aus dem Verkauf von Suchtgift).
Entscheidungstexte
- 12 Os 107/82
Entscheidungstext OGH 02.12.1982 12 Os 107/82
- 12 Os 121/82
Entscheidungstext OGH 17.05.1983 12 Os 121/82
nur: Unter "Vermögen" ist die Gesamtheit der wirtschaftlichen Güter einer Person zu verstehen; darunter fallen auch Leistungen, die jemand für einen unerlaubten Zweck erbringt oder erbringen soll. (T1) Beisatz: Herauslocken eines Vermögenswerts unter dem Vorwand, dieser werde zur Bestechung eines Beamten oder Angestellten eines leitenden Unternehmens verwendet, ist demnach Betrug. (T2) Veröff: SSt 54/42 0 JBl 1983,545
- 12 Os 134/84
Entscheidungstext OGH 18.10.1984 12 Os 134/84
Vgl auch; Beisatz: Zum Spielbetrug. (T3)
- 1 Ob 549/86
Entscheidungstext OGH 23.04.1986 1 Ob 549/86
nur: Unter "Vermögen" ist die Gesamtheit der wirtschaftlichen Güter einer Person zu verstehen. (T4) Veröff: SZ 59/70 = RdW 1986,240
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0094348
Dokumentnummer
JJR_19821202_OGH0002_0120OS00107_8200000_001