Rechtssatz RS0094480
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0094480
Geschäftszahl
9Os126/70; 12Os100/73; 13Os93/74; 11Os98/83; 12Os19/01; 15Os145/13g (15Os146/13d)
Entscheidungsdatum
11.12.2013
Rechtssatz
Das Vortäuschen einer Verfügungsmacht fällt grundsätzlich nicht unter den Tatbestand des § 205 c StG. Es reicht aber für die Anwendung dieser Bestimmung aus, wenn die ausgeübten Befugnisse in den Wirkungskreis bzw Geschäftskreis des Täters "ihrer Art nach" fallen, mögen sie im konkreten Fall auch als Befugnisüberschreitungen zu beurteilen sein.Das Vortäuschen einer Verfügungsmacht fällt grundsätzlich nicht unter den Tatbestand des Paragraph 205, c StG. Es reicht aber für die Anwendung dieser Bestimmung aus, wenn die ausgeübten Befugnisse in den Wirkungskreis bzw Geschäftskreis des Täters "ihrer Art nach" fallen, mögen sie im konkreten Fall auch als Befugnisüberschreitungen zu beurteilen sein.
Entscheidungstexte
- 9 Os 126/70
Entscheidungstext OGH 19.11.1970 9 Os 126/70
Veröff: SSt 41/68
- 12 Os 100/73
Entscheidungstext OGH 13.11.1973 12 Os 100/73
Veröff: EvBl 1974/105 S 219
- 13 Os 93/74
Entscheidungstext OGH 12.12.1974 13 Os 93/74
Vgl auch; Beisatz: Untreue nur, wenn das Vollmachtsverhältnis im Tatzeitpunkt überhaupt noch bestanden hat; hat sich der Täter die Vertretungsbefugnis nur angemaßt und vorgetäuscht, kommt unter Umständen Betrug in Frage. (T1)
- 11 Os 98/83
Entscheidungstext OGH 09.11.1983 11 Os 98/83
nur: Es reicht aber für die Anwendung dieser Bestimmung aus, wenn die ausgeübten Befugnisse in den Wirkungskreis bzw Geschäftskreis des Täters "ihrer Art nach" fallen, mögen sie im konkreten Fall auch als Befugnisüberschreitungen zu beurteilen sein. (T2) Beisatz: Zu § 153 StGB. (T3)
- 12 Os 19/01
Entscheidungstext OGH 08.03.2001 12 Os 19/01
Vgl auch; Beis wie T3
- 15 Os 145/13g
Entscheidungstext OGH 11.12.2013 15 Os 145/13g
Auch; Beis wie T1
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1970:RS0094480
Zuletzt aktualisiert am
27.03.2014
Dokumentnummer
JJR_19701119_OGH0002_0090OS00126_7000000_001