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Rechtssatz RS0094802

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Strafrecht

Rechtssatznummer

RS0094802

Geschäftszahl

10Os211/84

Entscheidungsdatum

20.11.1985

Rechtssatz

Die Entgegennahme eines Preisnachlasses durch den Machthaber für sich selbst fällt strafrechtlich uno actu mit einem Verzicht auf die Inanspruchnahme einer entsprechenden Ausgabenminderung für den Machtgeber zusammen; ein solcher Verzicht ist Befugnismißbrauch und bewirkt auch dann einen nachteiligen Einfluß auf den vom Machtgeber zu entrichtenden Preis, wenn der Rabatt erst nachträglich angeboten wird und ursprünglich nicht einkalkuliert worden war.

Entscheidungstexte

  • 10 Os 211/84
    Entscheidungstext OGH 20.11.1985 10 Os 211/84
    Veröff: EvBl 1986/123 S 465

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0094802

Im RIS seit

20.11.1985

Zuletzt aktualisiert am

07.08.2025

Dokumentnummer

JJR_19851120_OGH0002_0100OS00211_8400000_010