Rechtssatz RS0095280
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0095280
Entscheidungsdatum
17.06.1980
Rechtssatz
Tätige Reue durch Zession setzt die Abtretung genau bestimmter Aktiven entweder an Zahlungsstatt (§ 1414 ABGB) oder, bei einer Zession bloß zahlungshalber, die zusätzliche Vereinbarung ihrer Realisierung binnen einer bestimmten Zeit voraus.Tätige Reue durch Zession setzt die Abtretung genau bestimmter Aktiven entweder an Zahlungsstatt (Paragraph 1414, ABGB) oder, bei einer Zession bloß zahlungshalber, die zusätzliche Vereinbarung ihrer Realisierung binnen einer bestimmten Zeit voraus.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0095280
Dokumentnummer
JJR_19800617_OGH0002_0100OS00148_7900000_001