Rechtssatz RS0095805
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0095805
Entscheidungsdatum
25.08.1993
Rechtssatz
Zur Verwirklichung der inneren Tatseite der nach letzten Fall § 164 Abs 3 StGB qualifizierten Hehlerei in bezug auf die in einem Vermögensdelikt gelegene Vortat genügt neben der "Faktenkenntnis nach Laienart" schon das Bewußtsein des (ebenfalls bloß laienhaften) Gewichtes derselben.Zur Verwirklichung der inneren Tatseite der nach letzten Fall Paragraph 164, Absatz 3, StGB qualifizierten Hehlerei in bezug auf die in einem Vermögensdelikt gelegene Vortat genügt neben der "Faktenkenntnis nach Laienart" schon das Bewußtsein des (ebenfalls bloß laienhaften) Gewichtes derselben.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0095805
Dokumentnummer
JJR_19930825_OGH0002_0130OS00088_9300000_003