Rechtssatz RS0096633
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0096633
Entscheidungsdatum
15.09.1986
Rechtssatz
Neben den "Rücksichten der öffentlichen Sicherheit" können nur solche Gründe als "wichtig" und damit einen derartigen Eingriff rechtfertigend qualifiziert werden, die in ihrer Bedeutung - sei es für die öffentliche Ordnung oder zum Schutz der Interessen des Angeklagten - ähnlich schwer wiegen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0096633
Dokumentnummer
JJR_19860915_OGH0002_0110OS00138_8600000_003