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Rechtssatz RS0096728

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Strafrecht

Rechtssatznummer

RS0096728

Geschäftszahl

15Os164/94 (15Os165/94)

Entscheidungsdatum

16.03.1995

Rechtssatz

Für die Zurechnung der falschen Verdächtigung als Verleumdung wird in dem Fall, daß der Verdächtige eine strafbare Handlung tatsächlich begangen hat, verlangt, daß der Täter wider besseres Wissen eine Anschuldigung erhebt, durch die der fälschlich Beschuldigte dem Verdacht ausgesetzt wird, eine schwere Straftat begangen zu haben als jene, die er wirklich zu verantworten hat.

Entscheidungstexte

  • 15 Os 164/94
    Entscheidungstext OGH 16.03.1995 15 Os 164/94

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0096728

Dokumentnummer

JJR_19950316_OGH0002_0150OS00164_9400000_001