Rechtssatz RS0096969
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0096969
Geschäftszahl
10Os174/86 (10Os175/86); 14Os133/93; 12Os16/94 (12Os17/94)
Entscheidungsdatum
10.03.1994
Rechtssatz
Durch eine Verfahrens- "Ausscheidung" nach § 57 StPO wird die Wirksamkeit der bis dahin schon in Gang gesetzten prozessualen Maßnahmen nicht berührt. Auch die noch vor der Verfahrenstrennung verhängte Untersuchungshaft oder angeordneten gelinderen Mittel (Kaution) bleiben, sofern sie sich zur Zeit der "Ausscheidung" (auch) auf den Gegenstand der ihr zufolge abgesondert zu führenden Untersuchung erstrecken, mit sämtlichen daraus resultierenden Konsequenzen - wie insbesondere der Verpflichtung, das Vorliegen der Voraussetzungen zu ihrer Aufrechterhaltung zu prüfen - (auch) im "ausgeschiedenen" Verfahren solang wirksam, bis sie (auch) dort aufgehoben werden.Durch eine Verfahrens- "Ausscheidung" nach Paragraph 57, StPO wird die Wirksamkeit der bis dahin schon in Gang gesetzten prozessualen Maßnahmen nicht berührt. Auch die noch vor der Verfahrenstrennung verhängte Untersuchungshaft oder angeordneten gelinderen Mittel (Kaution) bleiben, sofern sie sich zur Zeit der "Ausscheidung" (auch) auf den Gegenstand der ihr zufolge abgesondert zu führenden Untersuchung erstrecken, mit sämtlichen daraus resultierenden Konsequenzen - wie insbesondere der Verpflichtung, das Vorliegen der Voraussetzungen zu ihrer Aufrechterhaltung zu prüfen - (auch) im "ausgeschiedenen" Verfahren solang wirksam, bis sie (auch) dort aufgehoben werden.
Entscheidungstexte
- 10 Os 174/86
Entscheidungstext OGH 15.12.1986 10 Os 174/86
Veröff: SSt 57/94 = EvBl 1987/96 S 345 = RZ 1987/47 S 178
- 14 Os 133/93
Entscheidungstext OGH 16.08.1993 14 Os 133/93
Vgl auch; Beisatz: Zur Frage der Auswirkung von Faktenausscheidungen auf den Ablauf der Haftfrist. (T1)
- 12 Os 16/94
Entscheidungstext OGH 10.03.1994 12 Os 16/94
Vgl auch
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0096969
Zuletzt aktualisiert am
17.08.2009
Dokumentnummer
JJR_19861215_OGH0002_0100OS00174_8600000_002