Rechtssatz RS0096987
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0096987
Geschäftszahl
9Os52/82; 9Os175/85 (9Os176/85)
Entscheidungsdatum
11.12.1985
Rechtssatz
Hat ein Postbeamter durch verkehrswidriges Abstellen eines Postfahrzeuges bei Verkabelungsarbeiten einen Verkehrsunfall verschuldet, so kann sich der dadurch Verletzte zwar als Privatbeteiligter dem Strafverfahren anschließen, ein Zuspruch von Ansprüchen (Schmerzengeldansprüchen) ist jedoch nicht möglich (§ 1 Abs 1 AHG).Hat ein Postbeamter durch verkehrswidriges Abstellen eines Postfahrzeuges bei Verkabelungsarbeiten einen Verkehrsunfall verschuldet, so kann sich der dadurch Verletzte zwar als Privatbeteiligter dem Strafverfahren anschließen, ein Zuspruch von Ansprüchen (Schmerzengeldansprüchen) ist jedoch nicht möglich (Paragraph eins, Absatz eins, AHG).
Entscheidungstexte
- 9 Os 52/82
Entscheidungstext OGH 23.04.1982 9 Os 52/82
Veröff: SSt 53/19 = EvBl 1982/186 S 606
- 9 Os 175/85
Entscheidungstext OGH 11.12.1985 9 Os 175/85
Vgl auch; Beisatz: Hier: Während einer in Befolgung eines dienstlichen Befehls erfolgten Dienstfahrt verschuldeter Verkehrsunfall eines Bundesheerangehörigen. (T1)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0096987
Dokumentnummer
JJR_19820423_OGH0002_0090OS00052_8200000_001