Rechtssatz RS0097948
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0097948
Entscheidungsdatum
17.07.2025
Rechtssatz
Ob in concreto die Annahme einer mit Belastungen verbundenen Schenkung - hier einer mit einem Fruchtgenußrecht und Wohnungsrecht sowie einem Veräußerungs- und Belastungsverbot zugunsten der Eltern und einer Hypothek von rund fünf Millionen S belasteten Liegenschaft an Kinder im Alter von vier und sechs Jahren - zu genehmigen ist, ist eine nach pflichtgemäßem Ermessen zu treffende Entscheidung im Einzelfall, der keine darüber hinausgehende Bedeutung zukommt.
Entscheidungstexte
- 9 Ob 2039/96k
Entscheidungstext OGH 15.05.1996 9 Ob 2039/96k
- 7 Ob 2412/96y
Entscheidungstext OGH 18.12.1996 7 Ob 2412/96y
nur: Ob in concreto die Annahme einer mit Belastungen verbundenen Schenkung zu genehmigen ist, ist eine nach pflichtgemäßem Ermessen zu treffende Entscheidung im Einzelfall, der keine darüber hinausgehende Bedeutung zukommt. (T1)
- 9 Ob 272/99m
Entscheidungstext OGH 13.10.1999 9 Ob 272/99m
nur T1
- 2 Ob 218/99v
Entscheidungstext OGH 14.09.2000 2 Ob 218/99v
nur T1
- 10 Ob 77/01y
Entscheidungstext OGH 03.04.2001 10 Ob 77/01y
Vgl auch; nur T1
- 9 Ob 75/01x
Entscheidungstext OGH 28.03.2001 9 Ob 75/01x
nur: Ob in concreto die Annahme einer mit Belastungen verbundenen Schenkung - hier einer mit einem Wohnungsrecht sowie einem Veräußerungsverbot und Belastungsverbot zugunsten der Eltern belasteten Liegenschaft an Kinder - zu genehmigen ist, ist eine nach pflichtgemäßem Ermessen zu treffende Entscheidung im Einzelfall, der keine darüber hinausgehende Bedeutung zukommt. (T2)
- 6 Ob 151/01a
Entscheidungstext OGH 05.07.2001 6 Ob 151/01a
Auch
- 8 Ob 143/09a
Entscheidungstext OGH 23.03.2010 8 Ob 143/09a
Vgl auch; Beisatz: Hier: Ob ein im Verlassenschaftsverfahren nach dem verstorbenen Vater der Pflegebefohlenen getroffenes Erbteilungsübereinkommen dem Kindeswohl entspricht, ist eine nach pflichtgemäßem Ermessen im Einzelfall zu treffende Entscheidung, der keine darüber hinausgehende Bedeutung zukommt. (T3)
- 6 Ob 78/13h
Entscheidungstext OGH 08.05.2013 6 Ob 78/13h
nur T1
- 3 Ob 99/14a
Entscheidungstext OGH 25.06.2014 3 Ob 99/14a
Vgl auch; Beisatz: Hier: Verweigerte Genehmigung eines Kaufvertrags mit Wiederkaufsrecht zwecks Erhalt einer Mietwohnung. (T4)
- 4 Ob 64/15p
Entscheidungstext OGH 22.04.2015 4 Ob 64/15p
Auch; Beisatz: Hier: Verweigerung der Genehmigung einer auf Zivilteilung gerichteten Teilungsklage. (T5)
- 8 Ob 107/18w
Entscheidungstext OGH 19.12.2018 8 Ob 107/18w
nur T1
- 4 Ob 11/23f
Entscheidungstext OGH Zurückweisung mangels erheblicher Rechtsfrage 28.03.2023 4 Ob 11/23f
vgl; Beisatz: Hier: Schenkung einer baurechtsbelasteten Liegenschaft - Verweigerung der Genehmigung. (T6)
- 9 Ob 63/25t
Entscheidungstext OGH Zurückweisung mangels erheblicher Rechtsfrage 17.07.2025 9 Ob 63/25t
vgl
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0097948
Zuletzt aktualisiert am
05.09.2025
Dokumentnummer
JJR_19960515_OGH0002_0090OB02039_96K0000_001