Rechtssatz RS0099478
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0099478
Geschäftszahl
9Os133/58; 11Os23/63; 11Os196/65; 12Os150/68; 12Os67/70; 13Os78/77; 9Os83/77; 12Os161/79; 13Os113/84; 13Os50/01; 15Os117/06d; 14Os5/07b; 15Os129/24w
Entscheidungsdatum
22.01.2025
Rechtssatz
Die Ablehnung eines Antrages, die Hauptverhandlung zur Ausforschung und Vernehmung eines anderen Zeugen zu vertragen, dessen Ausforschung schon von der Gendarmerie erfolglos versucht worden ist, vermag den Nichtigkeitsgrund des § 281 Z 4 StPO dann nicht herzustellen, wenn das Gegenteil von dem, was dieser Zeuge bestätigen soll, schon durch die Aussage anderer Zeugen erwiesen ist, und das Gericht mit Grund annehmen kann, daß die vorliegenden Beweise durch die Aussage des auszuforschenden Zeugen nicht erschüttert werden können.Die Ablehnung eines Antrages, die Hauptverhandlung zur Ausforschung und Vernehmung eines anderen Zeugen zu vertragen, dessen Ausforschung schon von der Gendarmerie erfolglos versucht worden ist, vermag den Nichtigkeitsgrund des Paragraph 281, Ziffer 4, StPO dann nicht herzustellen, wenn das Gegenteil von dem, was dieser Zeuge bestätigen soll, schon durch die Aussage anderer Zeugen erwiesen ist, und das Gericht mit Grund annehmen kann, daß die vorliegenden Beweise durch die Aussage des auszuforschenden Zeugen nicht erschüttert werden können.
Entscheidungstexte
- 9 Os 133/58
Entscheidungstext OGH 30.05.1958 9 Os 133/58
Veröff: ZVR 1959/77 S 77
- 11 Os 23/63
Entscheidungstext OGH 28.03.1963 11 Os 23/63
Beisatz: Vgl auch SSt XXVIII/4. (T1) Veröff: ZVR 1963/285 S 277
- 11 Os 196/65
Entscheidungstext OGH 30.11.1965 11 Os 196/65
Ähnlich
- 12 Os 150/68
Entscheidungstext OGH 07.03.1969 12 Os 150/68
Ähnlich; Beisatz: Oder daß die beantragte Beweisaufnahme weder in tatsächlicher noch rechtlicher Hinsicht ein ins Gewicht fallendes Ergebnis erwarten läßt. (T2)
- 12 Os 67/70
Entscheidungstext OGH 29.04.1970 12 Os 67/70
Beisatz: Hier: Erfolgloser Ausforschungsversuch durch Untersuchungsrichter. (T3)
- 13 Os 78/77
Entscheidungstext OGH 23.06.1977 13 Os 78/77
nur: Die Ablehnung eines Antrages, die Hauptverhandlung zur Ausforschung und Vernehmung eines anderen Zeugen zu vertragen, dessen Ausforschung schon von der Gendarmerie erfolglos versucht worden ist. (T4)
- 9 Os 83/77
Entscheidungstext OGH 29.11.1977 9 Os 83/77
nur T4; Veröff: SSt 48/91
- 12 Os 161/79
Entscheidungstext OGH 20.12.1979 12 Os 161/79
nur T4
- 13 Os 113/84
Entscheidungstext OGH 02.10.1984 13 Os 113/84
Vgl auch; Beisatz: Von vornherein unmögliche Beweisaufnahmen (flüchtiger Zeuge). (T5)
- 13 Os 50/01
Entscheidungstext OGH 03.10.2001 13 Os 50/01
- 15 Os 117/06d
Entscheidungstext OGH 29.03.2007 15 Os 117/06d
Auch; nur T4; Beisatz: Hier: Antrag auf Ausforschung des Informanten eines als Zeugen vernommenen Zollbeamten, wobei der Zeuge bereits erklärt hat, sich an diesen nicht mehr erinnern zu können. (T6)
- 14 Os 5/07b
Entscheidungstext OGH 19.04.2007 14 Os 5/07b
Auch; Beisatz: Der Antrag auf Beischaffung von Videoaufzeichnungen aus dem Ausland lässt keine Klärung erwarten, zumal diese vom Untersuchungsrichter über österreichische Ermittler schon erfolglos versucht, und auch vom Antragsteller nicht dargelegt wurde, auf welche andere Weise die begehrten Aufnahmen hätten erlangt werden können. (T7)
- 15 Os 129/24w
Entscheidungstext OGH 22.01.2025 15 Os 129/24w
vgl; Beisatz wie T5
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1958:RS0099478
Zuletzt aktualisiert am
25.04.2025
Dokumentnummer
JJR_19580530_OGH0002_0090OS00133_5800000_001