Rechtssatz RS0099997
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0099997
Geschäftszahl
9ObA2012/96i
Entscheidungsdatum
15.05.1996
Rechtssatz
Ob ein unterhaltsberechtigter gesetzlicher Erbe im Verlassenschaftsverfahren tatsächlich zum Zug kommt, ist für seinen Anspruch auf die Abfertigung ohne Belang. Die Hinterbliebenenabfertigung soll nämlich einerseits gewährleisten, daß nur die nahen Angehörigen, die auf das Einkommen des Familienerhalters angewiesen waren, in den Genuß der Überbrückungshilfe kommen und andererseits aber auch durch eine Überschuldung des Nachlasses nicht beeinträchtigt werden.
Schlagworte
SW: Nachlaß; Tod; Todfallsabfertigung; Unterhalt
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0099997
Dokumentnummer
JJR_19960515_OGH0002_009OBA02012_96I0000_001