Rechtssatz RS0100044
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0100044
Entscheidungsdatum
29.08.1985
Rechtssatz
Die - mündlich zu Protokoll gegebene -Erklärung des Angeklagten, gegen den Zurückweisungsbeschluß " Beschwerde erheben zu wollen" ist nicht bloß als Ankündigung, sondern bereits als Erhebung einer Beschwerde anzusehen. Einer näheren Begründung bedarf es zu ihrer Rechtswirksamkeit nicht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0100044
Dokumentnummer
JJR_19850829_OGH0002_0120OS00129_8500000_001