Rechtssatz RS0100315
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0100315
Entscheidungsdatum
24.11.1988
Rechtssatz
Ersuchen an den Präsidenten des Gerichtshofs erster Instanz, die Geschwornen über die Handhabung der in den §§ 326 bis 332 StPO geregelten Vorgänge niederschriftlich zu befragen und dazu schriftliche Stellungnahmen von den Mitgliedern des Schwurgerichtshofs einzuholen (bei Geltendmachung § 345 Abs 1 Z 8 StPO in Verbindung mit § 327 StPO, - Ausführungen nur im Akt).Ersuchen an den Präsidenten des Gerichtshofs erster Instanz, die Geschwornen über die Handhabung der in den Paragraphen 326 bis 332 StPO geregelten Vorgänge niederschriftlich zu befragen und dazu schriftliche Stellungnahmen von den Mitgliedern des Schwurgerichtshofs einzuholen (bei Geltendmachung Paragraph 345, Absatz eins, Ziffer 8, StPO in Verbindung mit Paragraph 327, StPO, - Ausführungen nur im Akt).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0100315
Dokumentnummer
JJR_19881124_OGH0002_0130OS00148_8800000_001