Rechtssatz RS0101402
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0101402
Geschäftszahl
14Os100/92 (14Os101/92, 14Os102/92)
Entscheidungsdatum
01.09.1992
Rechtssatz
Liegt der geltend gemachte Wiedereinsetzungsgrund in einer psychischen Beeinträchigung infolge Einnahme von Medikamenten, die der Angeklagte aus früheren Verordnungen gehortet oder sich auf andere Weise verschafft, und diese dann ersichtlich entgegen einer ärztlichen Vorschreibung oder überhaupt ohne fachkundige Anweisung in einer Überdosis zu sich genommen haben kann, so ist ihm die damit bewirkte Herbeiführung psychischer Ausfallserscheinungen als Verschulden zuzurechnen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0101402
Dokumentnummer
JJR_19920901_OGH0002_0140OS00100_9200000_001