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Rechtssatz RS0101402

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Strafrecht

Rechtssatznummer

RS0101402

Geschäftszahl

14Os100/92 (14Os101/92, 14Os102/92)

Entscheidungsdatum

01.09.1992

Rechtssatz

Liegt der geltend gemachte Wiedereinsetzungsgrund in einer psychischen Beeinträchigung infolge Einnahme von Medikamenten, die der Angeklagte aus früheren Verordnungen gehortet oder sich auf andere Weise verschafft, und diese dann ersichtlich entgegen einer ärztlichen Vorschreibung oder überhaupt ohne fachkundige Anweisung in einer Überdosis zu sich genommen haben kann, so ist ihm die damit bewirkte Herbeiführung psychischer Ausfallserscheinungen als Verschulden zuzurechnen.

Entscheidungstexte

  • 14 Os 100/92
    Entscheidungstext OGH 01.09.1992 14 Os 100/92

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0101402

Dokumentnummer

JJR_19920901_OGH0002_0140OS00100_9200000_001