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Rechtssatz RS0101493

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0101493

Geschäftszahl

5Ob19/96

Entscheidungsdatum

13.03.1996

Norm

B-VG Art89 Abs2
WEG 1975 idF 3.WÄG §13

Rechtssatz

Die Bestimmung des Paragraph eins, Absatz 3, WEG, wonach an "Substandardwohnungen" Wohnungseigentum nicht bestehen kann, hat offensichtlich unter anderem die Verhinderung einer faktischen Außerkraftsetzung von Mieterschutzbestimmungen durch die Begründung von Wohnungseigentum an solchen Wohnungen zum Gegenstand, was zu einer Verengung des Marktes in diesem Bereich führen würde (so schon 5 Ob 126/95). Dieser ganz offensichtliche Gesetzeszweck läßt den erkennenden Senat die in Paragraph eins, Absatz 3, WEG geregelte Eigentumsbeschränkung als im öffentlichen Interesse - zur Sicherung der durch das MRG geschützten Ziele - gelegen durchaus als verfassungskonform erscheinen.

Entscheidungstexte

  • 5 Ob 19/96
    Entscheidungstext OGH 13.03.1996 5 Ob 19/96

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0101493

Dokumentnummer

JJR_19960313_OGH0002_0050OB00019_9600000_001