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Rechtssatz RS0101503

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0101503

Geschäftszahl

5Ob2017/96w

Entscheidungsdatum

16.04.1996

Rechtssatz

Hier: Antragslegitmation der Minderheitseigentümerin auf gerichtliche Benützungsregelung beziehungsweise Zuweisung der im gemeinsamen Eigentum aller Wohnungseigentümer stehenden Kraftfahrzeug-Abstellplätze im Freien an bestimmte Teilhaber zur ausschließlichen Benützung auf vorerst unbestimmte Zeit mangels außergerichtlicher Einstimmigkeit, wobei einige Miteigentümer und Wohnungseigentümer für den (letztlich nicht zur Begründung von Zubehörwohnungseigentum führenden) Erwerb eines "eigenen" Parkplatzes zahlten, andere jedoch nicht (und damit zum Ausdruck brachten, an einem Parkplatz nicht interessiert zu sein).

Entscheidungstexte

Schlagworte

Auto

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0101503

Dokumentnummer

JJR_19960416_OGH0002_0050OB02017_96W0000_003