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Rechtssatz RS0101794

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0101794

Geschäftszahl

5Ob2036/96i

Entscheidungsdatum

30.04.1996

Rechtssatz

Wird über keinen gültigen Rechtstitel für das Begehren und Befahren einer Wegparzelle verfügt, so wäre eine diesbezügliche Einverleibung des Wegerechts unbeachtlich, weil titellose Eintragungen nichtig sind, doch begründet die Tatsache der Eintragung gemäß Paragraph 323, ABGB immerhin die Vermutung des Rechts. Die Beweislast dafür, daß die Eintragung des von der Beklagten beanspruchten Wegerechts auf keinem gültigen Rechtstitel beruht, trifft daher die Kläger.

Entscheidungstexte

  • 5 Ob 2036/96i
    Entscheidungstext OGH 30.04.1996 5 Ob 2036/96i
    Veröff: SZ 69/110

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0101794

Dokumentnummer

JJR_19960430_OGH0002_0050OB02036_96I0000_002