Rechtssatz RS0101977
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0101977
Entscheidungsdatum
30.08.2022
Rechtssatz
Wird die von mehreren Zustellern ausgeübte Hauszustellung von Zeitschriften als ein Teil von anderen Zustellungsarten im Rahmen eines Werkvertrages von einem Unternehmen auf ein anderes übertragen, geht damit ein Betriebsteil im Sinne dieser Bestimmung über, zumal neben der Zustellung auch andere Aufgaben zu erfüllen waren, wie zum Beispiel das Durchführen von Inkasso, die Werbung für (neue) Abonnenten, wofür eine gewisse Organisation erforderlich war, die ebenfalls übertragen wurde.
Entscheidungstexte
- 8 ObA 2020/96h
Entscheidungstext OGH 23.05.1996 8 ObA 2020/96h
Veröff: SZ 69/126
- 8 ObA 143/98g
Entscheidungstext OGH 21.10.1999 8 ObA 143/98g
Vgl; Beisatz: Hier: Das wesentliche Merkmal für die Betriebsidentität war die Übertragung des Kundenstockes mit den meisten "freien Mitarbeitern", die einen erheblichen Teil der Akquisitionstätigkeit verrichten. (T1)
- 8 ObA 82/21y
Entscheidungstext OGH 30.08.2022 8 ObA 82/21y
Vgl; Beis wie T1
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0101977
Zuletzt aktualisiert am
13.10.2022
Dokumentnummer
JJR_19960523_OGH0002_008OBA02020_96H0000_001