Rechtssatz RS0102000
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0102000
Entscheidungsdatum
26.02.1998
Rechtssatz
Ein Versäumungsurteil, mit dem dem Klagebegehren auf Aufhebung eines Schiedsspruches stattgegeben wurde, ist während des Laufes der Widerspruchsfrist beziehungsweise nach rechtzeitiger Erhebung eines Widerspruchs noch nicht formell rechtskräftig.
Entscheidungstexte
- 3 Ob 127/95
Entscheidungstext OGH 13.03.1996 3 Ob 127/95
- 8 Ob 48/98m
Entscheidungstext OGH 26.02.1998 8 Ob 48/98m
nur: Ein Versäumungsurteil ist während des Laufes der Widerspruchsfrist beziehungsweise nach rechtzeitiger Erhebung eines Widerspruchs noch nicht formell rechtskräftig. (T1)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0102000
Zuletzt aktualisiert am
13.07.2012
Dokumentnummer
JJR_19960313_OGH0002_0030OB00127_9500000_001