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Rechtssatz RS0102021

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0102021

Geschäftszahl

10ObS32/96

Entscheidungsdatum

27.02.1996

Rechtssatz

Nicht nur für den Anspruch auf eine Pensionsleistung wegen geminderter Arbeitsfähigkeit, sondern auch für die Begründung beziehungsweise den Erhalt des Berufsschutzes ist es erforderlich, daß der Versicherte, ausgehend von seiner körperlichen und geistigen Leistungsfähigkeit, vorerst in der Lage gewesen sein muß, die in Frage stehenden Tätigkeiten zu verrichten und daß durch eine nachfolgende Entwicklung diese ursprüngliche Leistungsfähigkeit so weit verschlechtert wurde, daß nunmehr eine Tätigkeit auf dem durch den Berufsschutz begründeten Verweisungsfeld nicht mehr möglich ist. Gleiches muß auch für den Tätigkeitsschutz des Paragraph 253, d ASVG gelten.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0102021

Dokumentnummer

JJR_19960227_OGH0002_010OBS00032_9600000_001