Rechtssatz RS0102022
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0102022
Entscheidungsdatum
27.02.1996
Rechtssatz
Schloß der bereits zum Zeitpunkt der Aufnahme des in den letzten fünfzehn Jahren vor dem Stichtag überwiegend ausgeübten Berufes bestandene Zustand den Versicherten von den mit der Ausübung dieses Berufes verbundenen Tätigkeiten aus, so kann der Versicherungsfall der vorzeitigen Alterspension wegen geminderter Arbeitsfähigkeit nicht eintreten.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0102022
Dokumentnummer
JJR_19960227_OGH0002_010OBS00032_9600000_002