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Rechtssatz RS0102630×

Rechtssatz RS0102630

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

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Rechtssatznummer

RS0102630

Geschäftszahl

ABGB § 863

Entscheidungsdatum

17.09.1996

Rechtssatz

Übersicht der Entscheidungen zu Paragraph 863, ABGB

A Ausdrückliche und schlüssige Willenserklärungen

B Bedeutung des Stillschweigens (siehe Informationen)

C Konkludenter Verzicht, Verwirkung

      römisch eins. Allgemeines

      römisch zwei. Verzicht auf Einwendungen und Einreden, Vertragsanfechtung, Gewährleistung etc

      römisch drei. Verzicht auf Aufwertung

      römisch vier. Verzicht auf Schadenersatzansprüche

      römisch fünf. Einzelfälle

D Konkludentes Anerkenntnis

E Vertragsrecht (außer Bestand- und Dienstvertrag)

      römisch eins. Konkludenter Abschluss eines Vertrages (auch durch Dritte) (siehe Informationen)

      römisch zwei. Konkludente Vertragsänderung

      römisch drei. Konkludente Auflösung von Verträgen (Rücktritt)

F Bestandvertrag

      römisch eins. Konkludente Begründung, Erneuerung, Beendigung und Erweiterung von Bestandverhältnissen

      römisch zwei. Konkludenter Verzicht auf Auflösungsgründe (hinsichtlich von Kündigungen nach dem MG

          siehe auch bei Paragraph 19, MG sowie bei den Einzeltatbeständen nach Paragraph 19, Absatz 2, MG)

      römisch drei. Konkludenter Verzicht auf Bestandrechte, auf Bestandzinsrückforderung, Verschweigung

G Dienstvertrag

      römisch eins. Konkludente Begründung und Fortsetzung von Dienstverhältnissen, konkludente Begründung neuer Ansprüche

      römisch zwei. Konkludenter Verzicht auf Ansprüche aus dem Dienstverhältnis

      römisch drei. Konkludente Auflösung von Dienstverhältnissen

      römisch vier. Verschweigen von Kündigungs- und Entlassungsgründen.

      römisch fünf. Kollektives Arbeitsrecht

H Handelsrecht (insbesondere Fakturenvermerke), gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht

römisch eins Gesellschaftsrecht (einschließlich der bürgerlichen-rechtlichen Gesellschaft)

J Bankwesen

K Versicherungsrecht

L Konkludentes Handeln von Behörden, konkludente Prozess- und Verfahrenshandlungen von Parteien.

M Diverses

Informationen zu Paragraph 863, ABG

Verweisungen:

Siehe auch kaufmännisches Bestätigungsschreiben; siehe Paragraph 346, C HGB

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0102630

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

21.08.2013

Dokumentnummer

JJR_19960917_OGH0002_000ABG00863_9600000_001