Rechtssatz RS0102979
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0102979
Entscheidungsdatum
17.07.1996
Rechtssatz
Entspricht ein Schicontainer in einem Sportgeschäft nicht mehr dem letzten Stand der Sicherungstechnik, wird dadurch keine Gefahrenquelle geschaffen, die Vorkehrungen gegen eine Schädigung Dritter erfordert, wenn nicht zwingend neue Normen zwischenzeitig erlassen werden, die eine Verbesserung der alten Sicherungslage bestimmen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0102979
Dokumentnummer
JJR_19960717_OGH0002_0070OB00631_9500000_003