Rechtssatz RS0103255
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0103255
Entscheidungsdatum
27.06.2006
Rechtssatz
Bei unzulässig geleisteter Ablöse (§ 27 Abs 1 MRG) besteht ein Aufrechnungsverbot gegen den Rückforderungsanspruch des Mieters.Bei unzulässig geleisteter Ablöse (Paragraph 27, Absatz eins, MRG) besteht ein Aufrechnungsverbot gegen den Rückforderungsanspruch des Mieters.
Entscheidungstexte
- 5 Ob 535/95
Entscheidungstext OGH 27.08.1996 5 Ob 535/95
Veröff: SZ 69/192
- 5 Ob 314/00p
Entscheidungstext OGH 13.03.2001 5 Ob 314/00p
Auch; Beisatz: Gegen eine Forderung des Mieters auf Rückzahlung einer unzulässigen Ablöse kann keine Gegenforderung eingewendet werden. Das gilt, wenn der Vermieter auf Rückzahlung einer verbotenen Ablöse belangt wird (SZ 69/192), aber auch für den früheren Mieter (Vormieter) oder jede andere Person, die dem Verbot des § 27 Abs 1 Z 1 MRG zuwider eine Ablöse erhält. (T1)
- 5 Ob 127/06x
Entscheidungstext OGH 27.06.2006 5 Ob 127/06x
Auch; Beisatz: Es genügt für die Berücksichtigung des Aufrechnungshindernisses des § 1440 Satz 2 ABGB, dass sich der Mieter auf § 27 Abs 1 Z 1 MRG beruft. (T2)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0103255
Dokumentnummer
JJR_19960827_OGH0002_0050OB00535_9500000_001