Rechtssatz RS0103280
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0103280
Entscheidungsdatum
09.07.1996
Rechtssatz
§ 24 a WEG dient nicht dazu, einem schlichten Miteigentümer im Falle der Ausnutzung der Anmerkung gemäß § 24 a WEG bei Umwandlung seines schlichten Miteigentums in Wohnungseigentum die Möglichkeit zu geben, sich bücherlicher Lasten, die er selbst begründet hat, zu entledigen.Paragraph 24, a WEG dient nicht dazu, einem schlichten Miteigentümer im Falle der Ausnutzung der Anmerkung gemäß Paragraph 24, a WEG bei Umwandlung seines schlichten Miteigentums in Wohnungseigentum die Möglichkeit zu geben, sich bücherlicher Lasten, die er selbst begründet hat, zu entledigen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0103280
Dokumentnummer
JJR_19960709_OGH0002_0050OB00150_9500000_001