Rechtssatz RS0103850
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0103850
Entscheidungsdatum
25.06.1996
Rechtssatz
Eine Schenkung ist kein Beitrag im Sinne des Art 206 ZGB; bei einer Schenkung gibt es nichts zurückzufordern. Allfällige Mehrwerte, die auf dieser unentgeltlichen Zuwendung beruhen, betreffen ausschließlich das Eigengut des beschenkten Ehegatten.Eine Schenkung ist kein Beitrag im Sinne des Artikel 206, ZGB; bei einer Schenkung gibt es nichts zurückzufordern. Allfällige Mehrwerte, die auf dieser unentgeltlichen Zuwendung beruhen, betreffen ausschließlich das Eigengut des beschenkten Ehegatten.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0103850
Dokumentnummer
JJR_19960625_OGH0002_0010OB02072_96D0000_001